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   OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20   

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https://dejure.org/2020,77749
OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20 (https://dejure.org/2020,77749)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2020 - 3 U 60/20 (https://dejure.org/2020,77749)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 3 U 60/20 (https://dejure.org/2020,77749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche nach einer zahnärztlichen Behandlung; Vertretbare und zahnmedizinisch notwendige Versorgung; Einwilligung in eine Inlayversorgung; Ordnungsgemäße Aufklärung über Alternativen; Risikoaufklärung über eine Lachgasanästhesie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.09.2018 - III ZR 294/16

    Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20
    Abgesehen davon, dass eine Nachbesserung ohnehin lediglich für die nach den Ausführungen des Sachverständigen mangelhaften zahntechnischen Leistungen des Klägers und nicht für die Behandlung der durch die nicht indizierte und rechtswidrige Behandlung verursachten Folgen in Betracht kommt (vgl. zum Nachbesserungsrecht auch BGH, NJW 2018, 3513ff; Kern / Rehborn, in: Laufs / Kern / Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 42 Rdn. 23ff), ist das Landgericht zutreffend auch von einer Unzumutbarkeit der Nacherfüllung ausgegangen.

    Der Honoraranspruch des Zahnarztes kann zwar dann entfallen, wenn die erbrachte Leistung aufgrund einer groben Pflichtverletzung des Arztes völlig unbrauchbar und damit nutzlos ist (vgl. BGH, NJW 2018, 3513ff).

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20
    Medizinisch notwendig ist eine Behandlungsmaßnahme, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und anerkannten ärztlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGH, VersR 1996, 1224; Spickhoff, Medizinrecht, 3. Auflage 2018, § 1 GOZ Rdn. 11; Kern / Rehborn, in: Laufs / Kern / Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 74 Rdn. 24).

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Behandlungsmethode geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken (BGH, VersR 1996, 1224; Spickhoff, Medizinrecht, a.a.O., § 1 GOZ Rdn. 14; Kern / Rehborn, in: Laufs / Kern / Rehborn, Handbuch des Arztrechts, a.a.O., § 74 Rdn. 24).

  • OLG Koblenz, 20.07.2006 - 5 U 180/06

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt,

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20
    Aus dem vom Landgericht und auch von der Beklagten zitierten Urteil des OLG Koblenz vom 20.07.2006 (Az.: 5 U 180/06) folgt kein anderes Ergebnis.

    Ein dem Honoraranspruch entgegenstehender Schadensersatzanspruch aufgrund einer unzureichenden Aufklärung über die in Betracht kommenden Behandlungsalternativen kommt lediglich dann in Betracht, wenn der Patient darlegt und beweist, dass sich infolge der unzureichenden Aufklärung für ihn rechtliche und wirtschaftliche Nachteile ergeben haben, die andernfalls ausgeblieben wären (OLG Koblenz, Urteil vom 20.07.2006, Az.: 5 U 180/06; ähnlich auch OLG Hamm, Beschluss vom 06.04.2005, Az.: 3 U 222/04).

  • OLG Hamm, 30.05.2011 - 3 U 205/10

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht beim Beschleifen von Zähnen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20
    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die betroffenen Zähne - anders als in dem der beklagtenseits zitierten Entscheidung des OLG Hamm vom 30.05.2011 (Az.: 3 U 205/10) zugrunde liegenden Sachverhalt - nicht im Sichtbereich liegen.
  • OLG Köln, 27.10.2010 - 5 U 90/07

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehlern und

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20
    Dieser Betrag entspricht auch den von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Beträgen (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 27.10.2010, Az.: 5 U 90/07).
  • OLG Hamm, 11.11.2016 - 26 U 111/15

    Querschnittslähmung nach HWS-Operation - 400.000,-- Euro Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20
    Ohne diese Befunderhebung fehlt die Indikation für eine invasive Maßnahme (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2016, Az.: 26 U 111/15).
  • OLG Hamm, 06.06.2014 - 26 U 14/13

    Grober zahnärztlicher Behandlungsfehler bei zu früh eingebrachten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20
    Insoweit ist zum einen der nach Einschätzung des Sachverständigen A grobe Behandlungsfehler durch die unterbliebene Befunderhebung und die damit nicht indizierte Inlay-Versorgung der sechs Zähne im Oberkiefer zu berücksichtigen (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2014, Az.: 26 U 14/13).
  • OLG Köln, 15.09.2014 - 5 U 67/14

    Verwertbarkeit eines in einem anderen Verfahren eingeholten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20
    Die Beweislast hierfür trägt der Behandler (OLG Köln, Beschluss vom 15.09.2014, Az.: 5 U 067/14).
  • OLG Hamm, 06.04.2005 - 3 U 222/04

    Zum Honoraranspruch bei fehlerhafter zahnärztlicher Leistung - Qualifizierung des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20
    Ein dem Honoraranspruch entgegenstehender Schadensersatzanspruch aufgrund einer unzureichenden Aufklärung über die in Betracht kommenden Behandlungsalternativen kommt lediglich dann in Betracht, wenn der Patient darlegt und beweist, dass sich infolge der unzureichenden Aufklärung für ihn rechtliche und wirtschaftliche Nachteile ergeben haben, die andernfalls ausgeblieben wären (OLG Koblenz, Urteil vom 20.07.2006, Az.: 5 U 180/06; ähnlich auch OLG Hamm, Beschluss vom 06.04.2005, Az.: 3 U 222/04).
  • OLG Hamm, 02.02.2024 - 26 U 36/23

    Aufklärung vor einer Operation an der Wirbelsäule

    Zugleich soll dem Gedanken Rechnung getragen werden, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung dafür schuldet, was er ihm angetan hat, wobei der Genugtuungsfunktion im Arzthaftungsrecht nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt (OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2020, 3 U 60/20, zit. nach juris Rn. 59).

    In erster Linie sind die Höhe und das Maß der entstandenen Lebensbeeinträchtigung zu berücksichtigen (OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2020, 3 U 60/20, zit. nach juris Rn. 58).

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